Keine Wiederaufnahme zu Lasten Freigesprochener: Bundesverfassungsgericht erklärt § 326 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig
Haben auch (mutmaßliche) Mörder ein Anrecht auf Rechtsfrieden? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bejaht und den 2021 eingeführten § 326 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 31. Oktober 2023, Az. 2 BvR 900/22) Ist ein Angeklagter rechtskräftig freigesprochen worden, darf er nicht wegen derselben Tat erneut angeklagt und verurteilt werden („ne bis in […]