Keine Verurteilung wegen nicht angeklagter Steuerhinterziehung ohne Nachtragsanklage
Eigentlich selbstverständlich ist, dass ein Angeklagter nur wegen Taten verurteilt werden darf, die Gegenstand der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage sind. Der für steuerstrafrechtliche Verfahren zuständige erste Strafsenat des BGH musste dies in seinem Beschluss vom 05.03.25 (Az.: 1 StR 501/24) gleichwohl klarstellen. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung […]