UPDATE zu unserem Beitrag vom 10.02.2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Keine pauschale Verlagerung der Sorgfaltspflichten auf den Zulieferer
Das LkSG sieht u.a. vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten. Teilweise stellen sie dabei aber (zu) weitreichende Forderungen. In der Praxis ist zu beobachten, dass einige Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten durch Vertrag pauschal so auf die Zulieferer verlagern wollen, dass von diesen alle einschlägigen gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Standards und Sorgfaltsprozesse […]
Zungenbrecher mit großer Auswirkung für Unternehmen: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten
Zum 01.01.2023 ist das umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten mit dem Ziel „die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Unternehmen zu verbessern“ (BT-Druck 19/28649). Das LkSG verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Maßnahmen, um anerkannte Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette zu gewährleisten. Was bedeutet das für ein Unternehmen? […]