Bundesgerichtshof entscheidet: Keine Gnade im Rahmen der Einziehung bei Insiderhandel
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einer jüngeren Entscheidung betreffend die Einziehung von Taterträgen zulasten des Angeklagten auf das sogenannte Bruttoprinzip ab (Urteil vom 6. Dezember 2023, Az. 2 StR 471/22). Der Sachverhalt Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten in erster Instanz wegen Insidergeschäften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. […]