Keine Verurteilung wegen nicht angeklagter Steuerhinterziehung ohne Nachtragsanklage
Eigentlich selbstverständlich ist, dass ein Angeklagter nur wegen Taten verurteilt werden darf, die Gegenstand der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage sind. Der für steuerstrafrechtliche Verfahren zuständige erste Strafsenat des BGH musste dies in seinem Beschluss vom 05.03.25 (Az.: 1 StR 501/24) gleichwohl klarstellen. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung […]
Bundesgerichtshof entscheidet: Keine Gnade im Rahmen der Einziehung bei Insiderhandel
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einer jüngeren Entscheidung betreffend die Einziehung von Taterträgen zulasten des Angeklagten auf das sogenannte Bruttoprinzip ab (Urteil vom 6. Dezember 2023, Az. 2 StR 471/22). Der Sachverhalt Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten in erster Instanz wegen Insidergeschäften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. […]