BFH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klagerhebung in Papierform bei der Finanzbehörde nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 FGO
Können Rechtsanwälte und Steuerberater nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 FGO eine finanzgerichtliche Klage noch wirksam in Papierform beim Finanzamt einreichen oder muss der elektronische Übermittlungsweg per beA oder beSt genutzt werden? Mit dieser praxis- und haftungsrelevanten Frage hat sich der zehnte Senat des BFH in seinem Urteil vom 17.09.25 auseinandergesetzt (Az.: X R […]