Streitige Sozialversicherungsprüfung und Sozialgerichtsverfahren
Bei einer Sozialversicherungsprüfung lässt sich oft ein tragfähiger Kompromiss mit den Behörden erreichen.
Sozialversicherungsprüfungen finden laufend im Unternehmen statt. Normalerweise geschieht dies geräuschlos, ohne besondere Auswirkungen auf den Betriebsablauf, online oder im Büro des Steuerberaters. Manchmal kommt es jedoch zu Unstimmigkeiten und der Ton wird rauer. So fragt der Betriebsprüfer z.B., ob es sich bei den Subunternehmern der Spedition nicht um Arbeitnehmer handelt und ob jahrelang zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden.
Bei Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht droht den Unternehmen ein Strafverfahren (§ 266 a StGB). Nach dem Sozialgesetzbuch drohen dann Nachforderungen der Sozialversicherung, die deutlich höher ausfallen als bei einer sofortigen Meldung, sowie massive Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr.
Manchmal wird die „ruhige“ Sozialversicherungsprüfung auch durch eine plötzliche Vor-Ort-Prüfung oder Durchsuchung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Zollbehörde in Gestalt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) abgelöst.
Im streitigen Sozialversicherungsverfahren und im Sozialversicherungsstrafverfahren treten wir ähnlich hinzu wie im Steuerstrafverfahren. Auch hier gilt es, die sozialversicherungsrechtliche Position objektiv zu überprüfen, frühere Auffassungen möglicherweise zu korrigieren oder sich – im Gegenteil – nicht durch die Einleitung eines Sozialversicherungsstrafverfahrens dazu bringen zu lassen, belastbare Sozialversicherungspositionen unter dem Druck eines Strafverfahrens aufzugeben. Bei der Bewertung der Rechtslage gilt es zudem, auch die potenziellen lohnsteuerlichen Konsequenzen und gegebenenfalls weitere steuerliche Folgen von Sozialversicherungsprüfungen zu bedenken. Die richtige Strategie festzulegen und zu verfolgen wirkt ist hier entscheidend.
Oft lassen sich bei einer Sozialversicherungsprüfung tragfähige Kompromisslösungen mit den Behörden erreichen. Gelingt dies nicht und kommt es zu einem Verfahren, vertreten wir Sie vor dem Sozialgericht. Auch hier bringen wir – in der Regel gemeinsam mit dem begleitenden Steuerberater – unsere anwaltliche Erfahrung in der Prozessführung, bei der Erstellung von Schriftsätzen, im Rahmen von Beweisaufnahmen und bei allen prozessualen Erfordernissen ein.