Strafrecht im Gesellschafterstreit
Innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensbranche wird zuweilen unter den Verantwortlichen erbittert gestritten. Geschäftsführer werden fristlos entlassen und angezeigt, Gesellschafter ausgeschlossen, manchmal vollkommen zu Unrecht, in anderen Fällen zu Recht. Der faktisch Handelnde hat oftmals Vorteile. Schlösser werden ausgewechselt, Unternehmensdaten oder Unterlagen verschwinden, tauchen in späteren Versionen verfremdet auf. Es werden Zivilklagen und einstweilige Verfügungsverfahren anhängig gemacht und dabei falsch vorgetragen, manchmal sogar hemmungslos Falschzeugen präsentiert. Kurzum: Es wird nicht nur mit harten Bandagen gekämpft, sondern der Gegner bedient sich bei der Durchsetzung seiner Rechtsposition unlauterer, krimineller Mittel.
In diesen Fällen treten wir hinzu, sorgen für den wirtschaftsstrafrechtlichen und strafrechtlichen Flankenschutz. Wir kontern unberechtigte Strafanzeigen und rufen aktiv schon bei versuchtem Prozessbetrug die staatliche Strafverfolgung konsequent auf den Plan. Wir gleichen über verschiedene Verfahren und Ermittlungen national, nicht selten auch international Beweisergebnisse ab, speichern und bewerten Angaben von Beteiligten, stellen Abweichungen und Entwicklungen fest und recherchieren selbst bzw. veranlassen sachkundige Ermittlungen. So sichern wir mit redlichen, aber entschlossenen Maßnahmen, dass die von uns betreute Partei nicht durch unredliche Verfahrensführungen Rechtspositionen verliert.
Minoggio, Wehn und Bischoff arbeiten seit vielen Jahren in diesem Bereich der strafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Interessenvertretung, oft mit Unterstützung der Kollegen Hillejan und Anke, zuweilen unter temporärem Einsatz aller Anwälte hier und mit Hinzuziehung von kooperierenden Anwaltseinheiten, sofern sofortiges und massives Tätigwerden geboten sind.