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InfluencerInnen wegen Steuerhinterziehungsverdachts im Visier der Steuerfahndung NRW

Wie aus einer Pressemitteilung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hervorgeht, wertet das auf soziale Medien spezialisierte „Influencer-Team“ des LBF NRW aktuell 6000 Datensätze aus, die auf nicht versteuerte Gewinne aus Warenbezügen, Werbung, Abos und Co. bei Influencerinnen und Influencern aus Nordrhein-Westfalen hinweisen sollen. (Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: LBF NRW wertet Influencer-Datenpaket aus | Finanzverwaltung NRW). Das geschätzte Hinterziehungsvolumen soll laut Pressemitteilung rund 300 Mio. EUR betragen. Es sollen bereits 200 Steuerstrafverfahren in diesem Bereich in Nordrhein-Westfalen eingeleitet worden sein. Weitere Verfahren werden im Rahmen der weiteren Auswertung der Datensätze folgen.

Ist bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, sollte schnellstmöglich eine steuerstrafrechtliche Verteidigung organisiert werden. Angaben zu den Vorwürfen erfolgen erst nach Akteneinsicht und koordiniert im Rahmen einer Gesamtstrategie für die steuerlichen Folgen sowie die strafrechtliche Würdigung. Wurden Einnahmen in diesem Bereich bislang nicht versteuert, kann möglicherweise noch eine wirksame Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. In diesem Fall ist Eile geboten. Schon morgen kann die Einleitung des Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben werden und eine Selbstanzeige blockieren.

Wenn Sie eine Beratung wünschen, unterstützen wir Sie gerne bei optimalen Lösungen. Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf.

Barbara Bischoff, Lukas Anke