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Bachmann

Bundesgerichtshof billigt Bewährungsstrafe bei Millionenhinterziehung

Das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 12.09.23, 2 KLs 75/22) hat zwei Unternehmer wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,8 Mio. Euro zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil mit der Revision angegriffen, weil es der ständigen Rechtsprechung des BGH widerspreche, wonach bei Steuerhinterziehung jenseits der Millionengrenze grundsätzlich keine Bewährung gewährt werden könne.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionsbegründung schon im Rahmen eines Hinweises reagiert und in Aussicht gestellt, das Urteil des Landgerichts zu halten. Nachdem sich die Staatsanwaltschaft davon unbeeindruckt gezeigt hat, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft auf Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.

Kern der Überlegungen des Bundesgerichtshofs: Bei besonders gewichtigen Umständen ist auch bei Hinterziehungen über 1 Mio. Euro eine Bewährungsstrafe möglich, und die schon 2008 „festgesetzte“ Größenordnung von 1 Mio. Euro kann dem wirtschaftlichen Wandel unterliegen.

Wir hatten schon gegenüber dem Landgericht Oldenburg darauf hingewiesen, dass 1 Mio. Euro des Jahres 2008 im Tatzeitraum (2020) bereits einem Wert von 1,4 Mio. Euro entsprach. Offenbar verschließt sich der Bundesgerichtshof diesen Argumenten nicht.

Die Verteidigung habe ich gemeinsam mit Rechtsanwältin Lea Voigt, Bremen geführt.

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg und der Vermerk des Berichterstatters des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2024 (1 StR 483/23) sind abgedruckt im Strafverteidiger Spezial 2024, 147ff.

  • Dr. Jochen Bachmann
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Strafrecht Partner